ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Patricia Wagner – Freie Traurednerin
Dürne 20
6842 Koblach
Österreich
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Brautpaar“ genannt).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Dienstleisterin.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von Patricia Wagner durch die Auftraggeber schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) bestätigt wird und die vereinbarte Anzahlung zur Terminreservierung eingegangen ist.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
§3 Leistungsumfang
Die Dienstleisterin erbringt Dienstleistungen im Bereich freie Hochzeitszeremonien und Traureden.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
persönliches Kennenlerngespräch
ausführliches Traugespräch
individuelle Ausarbeitung der Traurede
Unterstützung bei Ablauf, Musik und Ritualen
Durchführung der freien Trauzeremonie am Hochzeitstag
Die freie Trauung stellt keine standesamtliche Eheschließung dar und ersetzt diese nicht.
§4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber
Die Auftraggeber verpflichten sich, alle für die Vorbereitung der Zeremonie erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Die Auftraggeber sorgen dafür, dass am Ort der Zeremonie geeignete Rahmenbedingungen für die Durchführung der freien Trauung vorhanden sind.
§5 Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
Zur verbindlichen Terminreservierung wird eine Anzahlung vereinbart.
Der verbleibende Restbetrag ist spätestens vor Durchführung der Zeremonie zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
§6 Terminreservierung
Der Termin für die freie Trauung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung und Eingang der vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert.
Mit der Terminreservierung blockiert die Dienstleisterin den vereinbarten Termin exklusiv für die Auftraggeber.
§7 Stornierung und Terminverschiebung
Im Falle einer Stornierung durch die Auftraggeber wird die geleistete Anzahlung als Reservierungsgebühr einbehalten.
Wird der Hochzeitstermin verschoben, bemühen sich beide Parteien um einen neuen Termin.
Ist die Dienstleisterin am neuen Termin verfügbar, wird der Vertrag entsprechend angepasst.
Ist die Dienstleisterin am neuen Termin nicht verfügbar, gelten die vereinbarten Stornobedingungen.
§8 Urheberrecht
Die von Patricia Wagner verfassten Reden und Texte sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung der Rede oder von Teilen daraus ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Dienstleisterin zulässig.
§9 Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen
Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, auf denen die Dienstleisterin im Rahmen der Zeremonie zu sehen ist oder die von der Dienstleisterin selbst erstellt wurden, für eigene Präsentations- und Werbezwecke verwendet werden dürfen (z. B. Website, Social Media, Printmaterialien oder Präsentationen).
Sofern Bild- oder Videomaterial von externen Dienstleistern (z. B. Fotograf:innen oder Videograf:innen) zur Verfügung gestellt wird, erfolgt eine Nutzung durch die Dienstleisterin ausschließlich im Rahmen der ihr eingeräumten Nutzungsrechte und unter Beachtung der Urheberrechte der jeweiligen Fotograf:innen.
Die Auftraggeber können einer solchen Nutzung jederzeit widersprechen.
§10 Haftung
Die Dienstleisterin haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für äußere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Dienstleisterin liegen (z. B. Wetterbedingungen, organisatorische Änderungen oder technische Probleme am Veranstaltungsort), kann keine Haftung übernommen werden.
§11 Höhere Gewalt
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Dienstleisterin liegen (z. B. Krankheit, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen), nicht erbracht werden, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere eine Terminverschiebung.
§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Dienstleisterin.

